Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerobereinnahme
Artikel davor:
Steuermeier
1Steuermeister
2Steuermeister
Steuermeisteramt
Steuermoderation
1steuern
2steuern
Steuernachlassung
Steuernanlegen
Steuerntragen
Steuerobereinnahme
, f.
übergeordnete, höhere Steuerbehörde
- da die zahlung von der steuer-ober-einnahme nicht beliebet oder adimpliret wuͤrde, soll der cessionarius ... wie andere glaͤubiger zu compensiren oder zahlung zu suchen befugt seyn1661 Lünig,RA. VIII 1 S. 527
- [die von der ritterschaft sollen die steuer] zu unserer steuer-ober-einnahme ohnverzuͤglich [uͤberliefern]1678 AltenburgSamml. I 619Faksimile - in Google Books
- [daß wir] alle auf solchen bisher unangebaueten fundis ... haftende steuer-reste bey unserer steuer-ober-einnahme ... gaͤnzlich abschreiben1735 CAug. Forts. I 2 Sp. 173Faksimile - in Google Books
- [die grafen haben] uͤber 5 herrschafften eine steuer-ober-einnahm, aus welcher die grafen die reichs- und creysanlagen ... unmittelbar abtragen1773 Moser,NStaatsR. XIV 226