Steuerobereinnehmer, m.
Steuerobereinnehmer, m.
höhergestellter Steuereinnehmer mit Leitungs- u. Aufsichtsfunktion
vgl.
Obersteuereinnehmer
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von denen steur-ober-einnehmern [ist] die beschwerung vorkommen, daß einige von denen beampten ... deren zu lieffern habende steuergelder ... an ... geringen sorten lieffern1700 HessSamml. III 455 Faksimile
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dem land-tags-abschied ... zufolge soll die wehlung derer steuer-ober-einnehmer unter den stroͤhmen einer jeden lege-stadt der billigkeit nach alterniren1770 HessSamml. II 244 Faksimile