Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerparifikation

Steuerparifikation

, f.

Angleichung, Vereinheitlichung der Grundlagen der Steuererhebung (in einem Land)
  • [daß man] zu dem entlichen zweck der steurparification dermahl eins ... zugelangen, das gantze land, sonderlichen so viel die liegende guͤter betrifft in verschiedene classes abgetheilt vnd dieselben guͤter ... in einem gewissen anschlag [gebracht hat]
    1654 HessSamml. II 221