Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerpflichtig

steuerpflichtig

, adj.

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der Steuerpflicht unterliegend; in Bezug auf Personen und Sachen
vgl. steuerfrei
  • das sie gelobten dem kaiserthumb zinsper vnd steuͤerpflilhtig [!] zesein
    1493 SchedelWChr. 157r
  • was die gest von iren guetern stewrpflichtig sein ze geben, die söllen sew auf denselben guetern geben oder man mag sew darauf pfenden
    15. Jh.? Salzburg/ÖW. I 337
  • disem solt er, als sein lehenmann, steurpflichtig sein
    P. Emili, Frz. Historien Beschreibung (Basel 1572) 157
  • im mecklenburgischen wuͤrden die lehen in rittersitz und steuerpflichtige bauer-hufen eingetheilt
    1762 Cramer,Neb. 32 S. 108
  • [er uͤbergab einen bericht] mit bitte, was wegen richtigstellung des contributions-quanti nach steuer-pflichtigen hufen verglichen worden, zu bestaͤttigen
    1769 Moser,RStändeLand. 1280
  • die prediger sollen jaͤrlich ... ein verzeichniß der steuerpflichtigen personen ... ihres kirchspiels bei den herzoglichen beamten abgeben
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 179
  • steuerpflichtig sind alle personen, die ein vermoͤgen besitzen, welches ein einkommen gewaͤhrt oder sonst ein fortwaͤhrendes einkommen genießen oder durch ihre arbeiten sich ihren unterhalt zu erwerben faͤhig sind
    1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 291
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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