Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuerpflichtig
Artikel davor:
Steuerntragen
Steuerobereinnahme
Steuerobereinnehmer
Steuerobligation
Steuerordnung
Steuerparifikation
Steuerpatent
Steuerperson
Steuerpfennig
Steuerpflicht
steuerpflichtig
, adj.
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der Steuerpflicht unterliegend; in Bezug auf Personen und Sachen
vgl.
steuerfrei
- das sie gelobten dem kaiserthumb zinsper vnd steuͤerpflilhtig [!] zesein1493 SchedelWChr. 157r
- was die gest von iren guetern stewrpflichtig sein ze geben, die söllen sew auf denselben guetern geben oder man mag sew darauf pfenden15. Jh.? Salzburg/ÖW. I 337Faksimile (ca. 44 KB)
- disem solt er, als sein lehenmann, steurpflichtig seinP. Emili, Frz. Historien Beschreibung (Basel 1572) 157
- im mecklenburgischen wuͤrden die lehen in rittersitz und steuerpflichtige bauer-hufen eingetheilt1762 Cramer,Neb. 32 S. 108
- [er uͤbergab einen bericht] mit bitte, was wegen richtigstellung des contributions-quanti nach steuer-pflichtigen hufen verglichen worden, zu bestaͤttigen1769 Moser,RStändeLand. 1280Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die prediger sollen jaͤrlich ... ein verzeichniß der steuerpflichtigen personen ... ihres kirchspiels bei den herzoglichen beamten abgeben1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 179Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- steuerpflichtig sind alle personen, die ein vermoͤgen besitzen, welches ein einkommen gewaͤhrt oder sonst ein fortwaͤhrendes einkommen genießen oder durch ihre arbeiten sich ihren unterhalt zu erwerben faͤhig sind1808 NCCPruss. XII 2 Sp. 291Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin