Steuerquote, f.

wie Steuerquantum
  • [die steuer-empfaͤnger muͤssen] dafuͤr sorgen, daß die steuerquoten der zahlungspflichtigen bei zeiten beigetrieben und alle executionen nach moͤglichkeit verhuͤtet werden
    1647 Scotti,Cleve I 266
  • erhaͤlt ein land-stand einen bestaͤndigen nachlaß oder seine steuer-quote wird fuͤr bestaͤndig erhoͤhet, wird es in der matricul angemerckt
    1769 Moser,RStändeLand. 658 Faksimile
  • so entstund das provisorische reichssteuerkataster, nach welchem heuer den oberaͤmtern ihre steuer-quoten zugetheilt wurden
    1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 948 Faksimile