Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerregistratur
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Steuerrecht
Steuerregister
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, f.
eine Steuerbehörde
bdv.:
Steueramt (I)
- wegen der stad T. ist für gut angesehen worden, in den stewer-registraturen deroselbigen ansage vnd stewerverrichtung von dem lande deßelbigen fürstenthumbs zu separiren vnd in eine gewiße absonderliche rubricam zu bringenSchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 24