Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerregistratur

Steuerregistratur

, f.

eine Steuerbehörde
  • wegen der stad T. ist für gut angesehen worden, in den stewer-registraturen deroselbigen ansage vnd stewerverrichtung von dem lande deßelbigen fürstenthumbs zu separiren vnd in eine gewiße absonderliche rubricam zu bringen
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 24