Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrest

Steuerrest

, m.

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wie Steuerschuld (I) 
  • die obvermelten stuckh, ... in ainer suma dreizehentausent zweihundert achtundsiebenzig schockh, ... für ... den ganzen steuerrest [zu behalten]
    1571 JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) p. 38
  • wegen eines von hiesiger pfarrkürchen aussteunden steuerrests 
    1598 AktGegenref.2 I 264
  • das jenige, so wegen des teschnischen steuer-rests bey deren ... steuer-raitung vorkommen vnd vor billich befunden worden
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 266
  • [herr F. sol] reitung und bescheidt geben ... worumben er die obligation vber 15000 fl. so ... fürsten vndt st. paar vorgeliehen worden, nicht föllig wieder eingefordert ... vnd warumb er solches in dem alten stewer-resten hat abschreiben laßen, weilen eß ein paares vorlehen
    1. Hälfte 17. Jh. ZSchles. 3 (1860/61) 378
  • [die besitzere derer hoͤltzer sollen] wo einige steuer-reste aufgeschwollen, solche durch schlag- und verkauffung des holtzes ... zulaͤnglich einbringen
    1683 AltenburgSamml. I 668
  • das die steuer-resta einzutreiben dem ober-steuer-einnehmer incumbiret
    1686 CDSiles. 27 S. 325
  • wann solche guͤter verkaufft werden und ein steuer-rest darauf hafftet, selbiger ... von dem verkauffer ... gefordert [werden kan]
    1705 KlugeBeamte I2 423
  • [das erb-lehn-guth hat] e.e. rath allhier ... vieler im damaligen landverderblichen kriege auffgewachsener schulden und steuer-reste wegen an churf. J. ... abtreten muͤssen
    1721 Knauth,Altenzella III 394
  • beybringung der steuer-reste von den restanten durch anstellung derselben zur arbeit bey dem wegebau
    1782 JbGoetheG. 6 (1919) 270
  • ausstand, ruͤkstaͤndige steuern, steuer-resten: ... ausstand bedeutet hier alle ruͤkstaͤndigen steuern und schuldigen noch nicht bezahlten anlagen. ungluͤksfaͤlle, verfall der nahrung und nachlaͤssigkeit der beitreibung veranlaßen solche resten
    1782 Scheidemantel,Repert. I 276
unter Ausschluss der Schreibform(en):