Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerrodel
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Steuerrind
Steuerrodel
, m., n.?
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wie Steuerregister
vgl.
Rodel (I)
- was aber an den stürrodeln verschriben was, das noch do nicht was ingenommen1344 Zürich/SchweizId. VI 613Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- das wir an uns hend gnumen ein gesatzt stur mit allen denen, die dozemal der sturrodel hat begriffen1525 Franz,BauernkrAkt. 277
- wer sölich gut ab der stür, wie eß jm stür rodel angeben ist, mit dem kouf ziehen will, der sol das gut mit der einen hannd jnn der vergung, ab deß richters stab zühen, vnd mit der anndrenn als vil geltz bar darus bezalen, alß hoch erß verstüret hat1535 Pestalutz I 353
- die stat soll im [statschriber] geben zway bůch bappyr fur sendbrieff vnd stuirrodel1551 HaigerlochStB. 211
- weliche stür sich bishar von den waiblen lut des stürradels ingezogen1564 SGallenOffn. II 288Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es sollen die burger dem stürrodel nach in der kehr denen eichlen hüeten1722 KaiserstuhlStR. 223Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [sie weigern sich] wider die alten vorzuweisenden steürrödel gewüße steüren ... zu entrichten1742 ArgauLsch. I 391Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"