Steuerruder, n.
Steuerruder, n.
Vorrichtung zum ²Steuern (I) eines Schiffes
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man muß auch darneben auff einen erfahrnen steuermann bedacht seyn, der das steuer-ruder kluͤglich regiren [koͤnne]1684 Sauter,Staatserm. 505 Faksimile
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der bostangi-bassa ... fuͤhrte das steuer-ruder, weil ihm dieses recht, wegen seines amts ... gebuͤhret1720 Lünig,TheatrCerem. II 159 Faksimile