Steuersatz, m.

I Verhältniswert, Prozentsatz (einer Bemessungsgrundlage), der zur Berechnung der Höhe einer ¹Steuer (III od. V) im Einzelfall zugrunde gelegt wird
bdv.: Steuertaxa
  • [die Gerichte werden angewiesen, den Untertanen] gleich bei ietz vorwesendem steursatz den last umb sovil zu erleichtern
    1603 WürtLTA.² II 364
  • darmit man etlicher massen, wie es des steuersatzes halber im land gehalten werde, nachrichtung haben möge
    1607 WürtLTA.² II 791
  • über ... die in ein- oder anderer stadt eingeführte speciale steursätze [hat] unser commissariat ... zu halten
    1714 ActaBoruss.BehO. I 674 Faksimile
  • der steuer-satz einiger auslaͤndischen waaren [ist] ... in etwas zum aufnehmen der einlaͤndischen fabriquen verhoͤhet und ... um mehrer richtigkeit willen auf stuͤck und ellen gesetzet
    1715 CCMarch. IV 3 Sp. 259 Faksimile
  • das neue steuersystem geht auf indirekte abgaben, gleich für stadt und land, mit ermäßigung und verminderung der steuersätze
    1810 Mamroth,PreußStaatsBest. 208 Faksimile
II Festsetzung von ¹Steuern (V)
  • bei dem jaͤhrlichen steursaz wird das gewerb eines jeden handwerkers in anschlag gebracht
    1779 Weisser,RHandw. 271 Faksimile
III mit der Festsetzung der ¹Steuer (V) betraute Behörde
  • [der ansatz der kopff-steuer soll] von jeden orths staab-beambten mit zuziehung zweyer persohnen vom steuersatz und eines ehrlichen und verstaͤndigen manns von der gemeinde gemacht [werden]
    1708 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 328 Faksimile
  • wuͤrden auch die feldsteußlere ... finden, daß das wasser einem gutsinnhaber ein betraͤchtliches stuͤk weggerissen ... so sollen sie dem steuersaz davon anzeige machen
    1786 AbhFeldsteußler 25