Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuertreiber
Artikel davor:
Steuerspezifikation
Steuerstock
Steuerstollen
Steuerstube
Steuersumme
Steuertag
Steuertaxa
Steuerteilung
Steuertermin
Steuerterminrestant
Steuertreiber
, m.
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wie Steuereinnehmer; auch mit anderen Aufgaben betraut
- darauf er [dorfmaister] ... die steurregister hinnach ausschreiben kan und den steurtreibern selbige durch den grichtsdiener alspalt überschicken1648 Tirol/ÖW. V 42Faksimile (ca. 48 KB)
- solle ein steuertreiber alle zwei jahr gesetzt werden, welcher die schuldigkeit auf sich hat, die herrn und nachbarn zu die gemeinszusammenkünften einzuberufen und die übrige nachbarschaftsschlüsse auszurichten1782 Tirol/ÖW. V 530Faksimile (ca. 44 KB)