Steuertreiberamt, n.
Steuertreiberamt, n.
Posten, Amt eines Steuertreibers
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welche ... unter sollich beschrieben zahl güter haben, sollen durch das dorfbirgamt ... nit beschwert, aber dargegen, doch nachdem einer güeter oder behausungen hat, mit dem steuertreiber- und andern dergleichen aemtern und beschwärungen ... über sich zu nehmen und zu verleiden [verbunden sein]1607 Tirol/ÖW. IV 239 Faksimile
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dorfmeister-, kirchbrobst- und steyrtreiberamter haben ihren anfang bei no. 118. Jh. Tirol/ÖW. XVII 131