Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerübernehmung
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, f.
Steuerzahlung, Steuerlast
- ob nun solche 4300 thl. von der 100000 thl. ansage abgeschrieben werden sollen, oder ob auf mittel, wodurch dieselben noch eingetheilet werden köndte, die wier doch, weiln nue niemandt zue höheren steuer-vbernehmung sich leicht bewegen lest ... nicht absehen mögen, zue komben, stellen wier zue ferner der herrn stände erwegungSchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 46