Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueruntereinnehmer
Artikel davor:
Steuersumme
Steuertag
Steuertaxa
Steuerteilung
Steuertermin
Steuerterminrestant
Steuertreiber
Steuertreiberamt
Steuerübernehmung
Steuerung
Steueruntereinnehmer
, m.
niederer Steuereinnehmer
bdv.:
Steuerunterempfänger
vgl.
Losungsdiener
- haben ihre fuͤrstl. durchl. die steuer-unter-einnehmer jedoch mit tuͤchtigen und bestaͤndigen persohnen in ihrer landes-portion zu benennen1695 Lünig,RA. VIII 1 S. 705
- instructions-puncta, wornach sich ... die steuer-unter-einnehmer in zukunft allenthalben zu richten haben1704 AltenburgSamml. I 670Faksimile - in Google Books
- dahingegen die creyß- und steuer-unter-einnehmere ... in denen ... quittungen die versicherung anzufuͤgen, daß ... die bey denen steuer-rechnungen in wegfall zubringende post ... sofort aus denen steuer-einnahmen, gegen quittung zuruͤck bezahlet werden sollen1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 263Faksimile - in Google Books