Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueruntereinnehmer

Steueruntereinnehmer

, m.

niederer Steuereinnehmer 
  • haben ihre fuͤrstl. durchl. die steuer-unter-einnehmer jedoch mit tuͤchtigen und bestaͤndigen persohnen in ihrer landes-portion zu benennen
    1695 Lünig,RA. VIII 1 S. 705
  • instructions-puncta, wornach sich ... die steuer-unter-einnehmer in zukunft allenthalben zu richten haben
    1704 AltenburgSamml. I 670
  • dahingegen die creyß- und steuer-unter-einnehmere ... in denen ... quittungen die versicherung anzufuͤgen, daß ... die bey denen steuer-rechnungen in wegfall zubringende post ... sofort aus denen steuer-einnahmen, gegen quittung zuruͤck bezahlet werden sollen
    1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 263