Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerunterempfänger

Steuerunterempfänger

, m.

wie Steueruntereinnehmer 
  • den beerbten soll zwar die wahl eines steuer-unterempfaͤngers belassen bleiben ... dagegen soll aber bei stattgehabter wahl eines nicht qualificirten unterempfaͤngers der zeitliche oberempfaͤnger ... einen anderen ... empfaͤnger anordnen
    1685 Scotti,Cleve I 580