Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerurteil
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, f., n.?
Entscheidung, Urteil in einer Steuersache (II)
- so wol alß sie Bayerßdorff halber vom kayser Carl dem vierden erst die freyheit erlangt, ein stat daraus zu machen, und das halßgericht daselbsten zu gebrauchen, doch das die steur-urtheil bey denen von Nurmberg gesucht werde1575 JbMittelfrk. 22 (1853) p. 10
- wann nun ... aus einer von solchen ... unterthanen eigentlich disponirenden clausul der reichs-abschiede, die decision diser steuer-urthel genommen worden, so folge ja daraus ... daß durch solche urthel die Erfurter ... dem ertz-stiffte als omnimode subjecti heimgewiesen worden1749 Moser,StaatsR. 40 S. 215Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)