Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerverfassung

Steuerverfassung

, f.

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Ordnung, Organisation, rechtl. Regelung aller die Erhebung und Verwaltung von 1Steuern (III u. V) betreffenden Angelegenheiten und Umstände; auch: Zustand der Steuerverwaltung
  • daß viel difficultæten, mißbraͤuche und ungleichheiten bey der jetzigen steuer-verfassung entstanden
    1660 Lünig,RA. VIII 1 S. 513
  • vermittelst der mehr und mehr in vim sanctionum pragmaticarum befestigten steuer-verfassung 
    1716 Moser,RStändeLand. 151
  • [der krieges- und domänenrath B. muß] gründliche information einzuziehen suchen, wie die dortige steuerverfassung [beschaffen]
    1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 749
  • [Buchtitel: J.S. Pütter,] grundfeste der anhaltischen landes- und steuer-verfassung [1765]
  • deßen ohnerachtet aber dieser Treyßaer anschlag noch immer seinen wehrt behaͤlt, und darinnen der grund der heutigen steuer-verfaßung und der tafel-guͤther ...in sich begreifft
    1769 Lennep,LandsiedelR. 577
  • aus dieser vergleichung der reichsritterschaftlichen steuer-verfassung mit der reichsstaͤndischen
    1783 Mader,ReichsrMag. II 8
  • [Buchtitel: K.H. Lang,] historische entwickelung der teutschen steuerverfassungen [Berlin 1793]
  • die auf die ältesten von zeit zu zeit ergangenen steuer-ausschreiben, decisiones und anderer general- und special-befehle sich gründende steuer-verfassung 
    1799 CSax. I 1316
  • die angeordnete erhöhung des zuschlags zu der landesfürstlichen kontribution wird nach der grundlage der gegenwärtigen steuerverfassung jeder provinz ... festgesetzt
    1805 Kropatschek,KKGes. XX 623
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