Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerverordnung
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Steuertreiberamt
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Steuerung
Steueruntereinnehmer
Steuerunterempfänger
Steuerurteil
Steuerverfassung
Steuerverkündung
Steuervermögen
Steuerverordnung
, f.
Anordnung, Weisung, (gesetzliche) Verfügung zur Erhebung einer 1Steuer (III od. V); oft mit detaillierten Regelungen zB. zu Steuerhöhe, Steuerhebung und Steuererlegung
bdv.:
Steueranlage (I),
Steuerausschreiben,
Steuerausteilung,
Steuerinstruktion,
Steuermandat,
Steuerpatent,
Steuerrolle,
Steuerverkündung
vgl.
Steuerauflegung,
Steuerbefehl
- wollen wir gesampte buͤrgermeister und rath ehister tagen eine gewisse steuer-verordnung verfassen, damit ein durchgehende allermoͤglichste gleichheit gehalten [werde]1651 DinkelsbühlPriv. 496Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [commissarien sollen berichten,] wann die bediente wieder ... den klaren einhalt der steuer- und andern ... verordnungen handeln1686 CCMagdeb. V 54
- die meiste ursach dießer außerachtlaßung ist die neye steirrverordnung, weill nach dießer verordnung auch die untere und obern auen stickh mit steürr und wuestung belegt wirdt1798 Tirol/ÖW. XVII 147