Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerverzeichnis
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steuerverpflichtet
Steuerverrichtung
Steuerverwandte
Steuerverzeichnis
, n.
wie Steuerregister
- so lassen wir es auch, so lange die ietzige steuer-bewilligung waͤhret ... bey denen bisherigen steuer-verzeichnissen bewenden1652 CAug. II 1466Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein klostervoigt [muß] ein richtiges steuer-catastrum oder steuerverzeichniß haben und solches selbst halten1793 Weinart I 461Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)