Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerverzeichnis

Steuerverzeichnis

, n.

wie Steuerregister 
  • so lassen wir es auch, so lange die ietzige steuer-bewilligung waͤhret ... bey denen bisherigen steuer-verzeichnissen bewenden
    1652 CAug. II 1466
  • ein klostervoigt [muß] ein richtiges steuer-catastrum oder steuerverzeichniß haben und solches selbst halten
    1793 Weinart I 461
unter Ausschluss der Schreibform(en):