Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerwein

Steuerwein

, m.

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Wein als Naturalabgabe
  • [daz wir verchoufft haben,] was wir gehabt haben daselbens ze R., holden, phenninggult, weingarten, perchrecht, steurwein 
    1367 MZoll. IV 129
  • alle, die perkmas geben, die geben an drittn jar albeg steuerwein, ieder als vil er ain jar bergrecht gibt
    15. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 173
  • indem wir bei uns im bürgerkeller 17 eimer und 7 imi steuerwein liegen gehabt
    1679 SchwäbWB. VI Nachtr. 3205
  • welche accis-befreyung ... bey denen communen, allein auf diejenige weine, welche ... von denen contribuenten an der steuer angenommen und wieder hinweg gegeben werden muͤssen ... zu verstehen; zu welchem ende dann die steuer-wein jederzeit besonders zu lassen
    1744 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 549
unter Ausschluss der Schreibform(en):