Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerwein
Artikel davor:
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Steuerverfassung
Steuerverkündung
Steuervermögen
Steuerverordnung
steuerverpflichtet
Steuerverrichtung
Steuerverwandte
Steuerverzeichnis
Steuerweibel
Steuerwein
, m.
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Wein als Naturalabgabe
vgl.
Steuerfrucht
- [daz wir verchoufft haben,] was wir gehabt haben daselbens ze R., holden, phenninggult, weingarten, perchrecht, steurwein1367 MZoll. IV 129
- alle, die perkmas geben, die geben an drittn jar albeg steuerwein, ieder als vil er ain jar bergrecht gibt15. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 173Faksimile (ca. 44 KB)
- indem wir bei uns im bürgerkeller 17 eimer und 7 imi steuerwein liegen gehabt1679 SchwäbWB. VI Nachtr. 3205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welche accis-befreyung ... bey denen communen, allein auf diejenige weine, welche ... von denen contribuenten an der steuer angenommen und wieder hinweg gegeben werden muͤssen ... zu verstehen; zu welchem ende dann die steuer-wein jederzeit besonders zu lassen1744 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 549Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)