Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerzeche
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, f.
wie Steuerbergwerk
vgl.
Rezeßzeche
- auff steuer-zechen, da man zubuß anlegt, und mehr dann einen heuer steuer gibt, soll ein schichtmeister ein gantz quartal anderthalben guͤlden lohn habenJoachimsthalBO. 1548 II 46Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es soll auch keinem schichtmeister über drey zechen, darauff er anschneidt, und zwo steuer- oder reces-zechen, davon er lohn hat, innen zu haben gestattet werden1593 SammlVerordnHannov. III 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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1Steurer
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