Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerziel
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, n.
wie Steuertermin
- [Befehl] die hebe-register und restanten specificationes ... innerhalb 4 wochen ... nach jedesmahls erhobenem und bezahltem steuerziehl [einzuschicken]1700 HessSamml. III 456Faksimile (ca. 452 KB)
- dieser von uns genehmigte steuer-beyschlag ist sodann in jedem kreise auf die jaͤhrlich ausgeschriebenen steuerziele zu vertheilen und mit diesen durch unsere finanz-rentaͤmter zu erheben1770 VerfBaiern I Beil. VI p. 112Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)