Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerziel

Steuerziel

, n.

wie Steuertermin 
  • [Befehl] die hebe-register und restanten specificationes ... innerhalb 4 wochen ... nach jedesmahls erhobenem und bezahltem steuerziehl [einzuschicken]
    1700 HessSamml. III 456
  • dieser von uns genehmigte steuer-beyschlag ist sodann in jedem kreise auf die jaͤhrlich ausgeschriebenen steuerziele zu vertheilen und mit diesen durch unsere finanz-rentaͤmter zu erheben
    1770 VerfBaiern I Beil. VI p. 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):