Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerzins
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, m.
Zins, Zinszahlung für eine Steuerobligation, Steuerschuld (II)
vgl.
Steuergläubiger
- daß sich niemand mit fug uͤber die aussetzung der kuͤnfftigen steuer-zinsen zu beklagen haben werde1660 Lünig,RA. VIII 1 S. 516
- daß die steuer-zinsen, welche bis und mit michaelis vorigen jahres zuruͤck stehen, denen interessenten von jetzige ostern an verzinset und als ein zur steuer eingelehntes neues capital consideriret [werden sollen]1750 CAug. Forts. I 2 Sp. 269Faksimile - in Google Books