Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerzins

Steuerzins

, m.

Zins, Zinszahlung für eine Steuerobligation, Steuerschuld (II) 
  • daß sich niemand mit fug uͤber die aussetzung der kuͤnfftigen steuer-zinsen zu beklagen haben werde
    1660 Lünig,RA. VIII 1 S. 516
  • daß die steuer-zinsen, welche bis und mit michaelis vorigen jahres zuruͤck stehen, denen interessenten von jetzige ostern an verzinset und als ein zur steuer eingelehntes neues capital consideriret [werden sollen]
    1750 CAug. Forts. I 2 Sp. 269
unter Ausschluss der Schreibform(en):