Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuret
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Steuerzeche
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Steuerzettel
Steuerziel
Steuerzins
Steuerzoll
Steuerzunft
1Steurer
2Steurer
Steuret
, m.
wie Steuertag
- dass diejenige, so beim steuret zugegete, einen ayd schwören oder das handgelübte von sich abgeben müssen1744 LandsbrauchInnerbregenz 109
- die jetzmalige hintersäß sollen sich am nächsten steuret im ganzen land stellen1774 VorarlbWB. II 1302