Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuret

Steuret

, m.

wie Steuertag 
  • dass diejenige, so beim steuret zugegete, einen ayd schwören oder das handgelübte von sich abgeben müssen
    1744 LandsbrauchInnerbregenz 109
  • die jetzmalige hintersäß sollen sich am nächsten steuret im ganzen land stellen
    1774 VorarlbWB. II 1302
unter Ausschluss der Schreibform(en):