Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sticheln

sticheln

, v.

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Stichelworte äußern
  • [dass] wir mit denselben [steuern] eines theils dem reich und auch dem creiße verwandt sein, so auch, das etliche andere stende disfalles auf uns fur diesem vill stichelens getrieben
    1606 ActaBrandenb. II 193
unter Ausschluss der Schreibform(en):