Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stichmesser

Stichmesser

, n.

wie Stechmesser 
  • [vnsere hern verbieten] das ymant schwert, stichmesser vnd andere verbottene where des nachtes trage, er sey dan ein burger oder eins burgers sone
    1351 ErfurtZuchtbf. 120
unter Ausschluss der Schreibform(en):