Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sticknadel

Sticknadel

, f.

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zum 1Sticken (I) geeignete Nadel (I); hier bei der Hexenprobe
vgl. Stecknadel
  • [die Hexe] zeigte das stigma vorn unter dem linken arm, worin meister N. eine ziembliche sticknadel, so über glieds lang, bis an den kopf gestecket. hat aber nichts empfunden, auch kein blut geben
    1663 PreußJb. 132 (1908) 69