Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiefschwager
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Stiefgeschweilein
Stiefgeschwister
Stiefgeschwistergit
Stiefgeschwisterte
Stiefgroßmutter
Stiefkind
(Stiefmuhme)
Stiefmutter
(Stiefnanne)
Stiefschwager
, m.
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Schwager (II), der durch eine zweite (oder weitere) Heirat in diese Position gelangt, insb. Ehemann einer Stiefschwester, Stiefbruder des Ehemanns oder der Ehefrau
- [wiewol wir] gegen jnen vnsern stieffswaͤgern ... die sach gern ... vertragen sehen1574 Frey,Pract. 35Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- stiefschwager, ... stiefschwägerinn: personen, welche nur durch die zweyte heirath in dieses verhältniß kommen; z.b. wenn meine schwester nach absterben ihres ersten mannes von neuem heirathet, so ist dieser mein stiefschwager1780 Adelung IV 372Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)