Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stieftochtermann
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Stiefschwager
Stiefschwäher
Stiefschwester
Stiefschwesterenkelin
Stiefschwestersohn
Stiefschwestertochter
Stiefschwieger
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Stiefsohn
Stieftochter
Stieftochtermann
, m.
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Ehemann der Stieftochter
- man [habe] nicht befinden können, das des B.s stieftochterman diesen kauf zu fechten gnugsam uhrsach1598 BrandenbSchSt. II 265
- [wegen der schwaͤgerschaft des zweiten und dritten geschlechts ist verboten] die ehe des stiefvaters mit ... der stiefmutter des stieftochtermanns1801 RepRecht VI 241Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)