Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiegezahl

Stiegezahl

, f.

Quantum, Anzahl von 2Steigen (II) 
  • sollen die schock- oder stiege-zahl im felde und in den scheuren recht ein und ausgezehlet und berechnet werden
    1684 Döpler,Rechn. III 390
  • daß die stiegezahl eines solchen morgens bemerket und darnach der ganze ertrag der morge ausgerechnet [werden soll]
    HannovGelAnz. 3 (1753) Sp. 1214
  • die mehrere stiegezahl, welche die leute jetzt erhalten, ist ein offenbarer beweis, daß das koen jetzt nicht schlimmer geraͤth wie sonst
    1795 AnnBrschw. IX 269