Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiegezahl
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Stiegeanzahl
Stiegel
(stiegen)
(Stieger)
Stiegeschreiber
Stiegezahl
, f.
Quantum, Anzahl von 2Steigen (II)
vgl.
Stiegeanzahl
- sollen die schock- oder stiege-zahl im felde und in den scheuren recht ein und ausgezehlet und berechnet werden1684 Döpler,Rechn. III 390
- daß die stiegezahl eines solchen morgens bemerket und darnach der ganze ertrag der morge ausgerechnet [werden soll]HannovGelAnz. 3 (1753) Sp. 1214
- die mehrere stiegezahl, welche die leute jetzt erhalten, ist ein offenbarer beweis, daß das koen jetzt nicht schlimmer geraͤth wie sonst1795 AnnBrschw. IX 269