Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiegmeister
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Stiegezahl
Stiegmeister
, m., selten Steigmeister, m.
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wie Stim'meister (II)
- ob einige brieff von fuͤrsten vnd herrn ... quemen, darauff eilend antwort zugeben ... von noͤhten were, daß alsdann die herrn burgermeister zu sich moͤgen heischen thun die herrn rennt-meister, steigmeister vnd gewaltrichterum 1450 (ed. 1582) KölnStat. II 21Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Mercatoris abconterfeitung der stadt Coln und was er vor arbeit vorgewandt, is beiden stigmeistern zo besichtigen und widder an einen rat zu brengen bevollen1570 MittStArchKöln 28/29 (1899) 147