Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiegmeister

Stiegmeister

, m., selten Steigmeister, m.

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wie Stim'meister (II) 
  • ob einige brieff von fuͤrsten vnd herrn ... quemen, darauff eilend antwort zugeben ... von noͤhten were, daß alsdann die herrn burgermeister zu sich moͤgen heischen thun die herrn rennt-meister, steigmeister vnd gewaltrichter
    um 1450 (ed. 1582) KölnStat. II 21
  • Mercatoris abconterfeitung der stadt Coln und was er vor arbeit vorgewandt, is beiden stigmeistern zo besichtigen und widder an einen rat zu brengen bevollen
    1570 MittStArchKöln 28/29 (1899) 147