Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stieren
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, v.
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von einer Kuh: paarungsbereit sein, sich paaren
- darum etliche ... den stier mit der heerd-viehe austreiben lassen, damit wann die kuͤhe anfangen zu stieren, sie ... desto besser empfangen und ihren willen erfuͤllen koͤnnen1682 Hohberg,GCA. II 270
- dieß versteht sich auch von kuͤhen, wovon einige erst kurzhin, andere aber schon vor langer zeit gekalbet und wieder gestieret haben1790 Westenrieder,Beitr. III 282
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