Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stieren

stieren

, v.

von einer Kuh: paarungsbereit sein, sich paaren
  • darum etliche ... den stier mit der heerd-viehe austreiben lassen, damit wann die kuͤhe anfangen zu stieren, sie ... desto besser empfangen und ihren willen erfuͤllen koͤnnen
    1682 Hohberg,GCA. II 270
  • dieß versteht sich auch von kuͤhen, wovon einige erst kurzhin, andere aber schon vor langer zeit gekalbet und wieder gestieret haben
    1790 Westenrieder,Beitr. III 282
unter Ausschluss der Schreibform(en):