Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftbrief
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, m.
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I
wie Stiftungsurkunde
- ich befinde aus den stifftbrieffen des gottshauses ... daß ... herr V.v.H. ein dienerin für eigen dem closter geschenckt hat1258 MCarinth. IV 527
- stiftbrief umb ein weingarten ... davon sol man ein jartag halten1334 SPöltenUB. I 312Faksimile - in Google Books
- als ... ausweysen des gotzhaus stifftbrieff1350 Tirol/ÖW. XVII 263
- das die stetlu̍te von I. ... dem selben gotzhus und capitel nach forme des stiftbriefes ... dru̍ phunt gelu̍tertz wachses zu erbzins geben und weren su̍llent1385 InterlakenR. 79Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- als in [stifft, prior und convent] mein vater ... und ich zu derselben stifft ... guͤtter gegeben haben, als auch ir stifftbrief lautt1391 FRAustr. 59 S. 115
- noch uswisunge dez stifftbriffis1422 JenaUB. II 58Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- hab ich vbergeben ... dem ben. brobst v.C. den ben. stifftsbrieff mit allen seinen artikel, rechten, sprüchen v. vodrung ... v. verczeich mich aller meiner gerechtikait ... gen dem ben. gut1446 Indersdorf I 290Faksimile (ca. 297 KB)
- das sy ... vollen gwalt haben sullen mit sambt dem ... pfarrer ... ainen stiftbrief fürzenemen1454 MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 70
- in des stifters stiftbrieve zu dem spital1468 NürnbChr. V 746Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann dey sulven patron und stiftere der sulven nyen und auk der alden lehen ganz gestorven synt, so schullen wy ... to deme ersten und darna dey rat to D. to dem anderen male und ßo vort alternatis vicibus to ewigen tiiden to den sulven lehnen presenteren, ane alle insprake und wedderrede eyns iowelken, so doch, dat stiftbreyfe und instauratien der sulven lehen in orer macht und craft blyven1481 DuderstadtUB. 292Faksimile - in Google Books
- bericht, es solt sich ewer rathsfreund H.B. anmassen dess zustands auf dem dorffe D. zu einer prelatur ... und ob er wol etzlich geldt dem itzigen besitzer eingelegt, so wehr er doch dem fürstlichen darüber aussgegangenen stiefftsbrief undt sonst seinem rechtlichen brauch zu einem merglichen abbruch1528 SchlesDorfU. 75Faksimile - in Google Books
- [es] werden etliche stifft-brief dahin gestellt, wann das beneficium einem priester verliehen wird, daß der beneficiat ... den geistlichen obrigkeiten præsentirt werden sollum 1550 Walther,Tract. 1030Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das sy soͤlichem stifftbrieff ... vollgend vnd den gotzdienst ... verrichten lasend1589 AppenzUB. III 3 S. 272
- gehörent dieße holtung mit dem gericht ... dem pfarrer zu L. zu alß rechten gruntherrn, allain außgenohmen die drei malefitzartickel, wie dann der stieftbrief vermag1599 NÖsterr./ÖW. VIII 1063Faksimile (ca. 50 KB)
- laut stüftbrief gehöret das fischwaßer der herrschaft allainig1607 Steiermark/ÖW. VI 140Faksimile (ca. 54 KB)
- jus patronatus und collatur unser frauen altar in der pfarrkirchen zu S. gehört der herrschaft eigentlich zu, wie solches mit bewilligung herrn S.v.B. anno 1482 vermög stiftbriefs gestiftet1613 JbLiechtenstein 6 (1906) 53
- dass vil der uncatholischen landtleuth ... mit geistlichen vogteien und lehenschaften begabt seyn, dannenhero sie auch die stift- und andere kirchenbrief ... bey handen haben möchten1628 AktGegenref.2 II 819
- zu wissen, das im fall bei einer ... geistlichen lehenschaft in denen aufgerichten stiftbriefen sonderbahr iedoch sonsten zulässige beding- und verordnungen begriffen, welche diesen unsern satzungen etwan zugegen oder hierinn gar nicht bedacht wären, hierdurch solchen absonderlichen beding- und verordnungen nichts benohmen, sondern es bei denenselben gleichwohl sein verbleiben haben solle1654 NÖLO. V 2, a § 26
- [lehens-herren sollen sich bey ihren beneficien und stifftern] aller anmaßung ... enthalten, ausser wann ihnen, krafft deß stifft-brieffs, ein mehrers gebuͤhrete1679 TractIurIncorp. I 16Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- bevor nicht die erbsteuer berichtiget ist, darf ... kein stift- oder willbrief ausgefertigt werden1780 SteirEinl. 201Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [für die Aufnahme ins Waisenhaus gilt die] in den stiftbriefen enthaltene vorschrift1788 HdbchÖstGes. XV 751Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
II
Urkunde über die Errichtung eines Fideikommisses
III
Urkunde über eine 1Stift (VIII); auch: schriftliche Verpflichtungserklärung eines Stiftsmanns (II)
vgl.
Erbbrief,
Pachtbrief
- ob ... etber [angehender stiftman] under dem gotshaus stiftporgen nicht ... mocht aufpringen, der sull dem gruntherren geben ainen gewondlichen stiftprief, zeugnis und porgschaft darein verschreiben1493/1523 OÖsterr./ÖW. XIV 213
- obgleich in einem stuͤftbrief nuhr ... die dienst reut und guͤlt [korr. zinß] der verstuͤfften unterthanen benent, auch der stifter ihme darin nuhr ein benanten vogtdienst mit dem zusatz "und nit mehr" ... vorbehalten, so solle doch dem ... beneficio die voͤllige grundobrigkheit uͤber der verstüfften unterthanen gueter ... gehoͤren1599 NÖLREntw. V 159 § 6
- ein underthan ist seiner herrschaft und obrigkhait nit allein ... den geschlossnen und dem erbrecht einverleibten järlichen dienst und gült ... zu laisten [schuldig], sondern auch auf begebende verenderung das landtgebreichige freygelt wie auch die schuldige robath, ungeachtet dessen in dem stifft- oder erbbrief in sonderhait und mit namen nit meldung geschicht1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 10 § 1
- siegelmaͤssige grund-herrschaften richten den grund- oder stift-brief selbst auf, bey ermanglender siegelmaͤssigkeit aber gebuͤhrt die errichtung der obrigkeit1756 CMax. IV 7 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da die neue colonisten in besagten terrain stift- oder grundbriefe anverlangen1765 Kretschmayr-Walter III 357
- formular eines solchen stift- und erbrechtsbriefs1774 Wagner,Civilbeamte I 281Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Stiftbuch
Stiftbulle
Stiftbürge
Stiftehrung
Stiftel
stiften
(Stiftener)
(Stiftenosse)
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