Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftfischer
Artikel davor:
Stiftehrung
Stiftel
stiften
(Stiftener)
(Stiftenosse)
Stifter
Stifterbrief
Stifterbuch
Stifterin
Stifterwille
Stiftfischer
, m.
auch Stifts-
Fischer mit dem Privileg, ein Stiftfischwasser zu befischen
Fischer mit dem Privileg, ein Stiftfischwasser zu befischen
vgl.
Stiftmeistersohn
- stattvischer contra stifftsvischer: der statt vischer deß D. erschienen und beclagten sich gegen den stifftsvischern im A., das sie irem wasser nit allein ein ofnung im zapffen, sundern auch bei[d]seitz ... ablauff gemacht, dardurch sie ... an irer vischerei verhindert wurden1571 KaiserslauternRatsprot. 175
- wann ... die maisten aus uns ... lange stüfft fischer seindt und bey disen so schwären iahren nichts erspahren khönen ... damit ... nach unseren absterben unsere armen weiber und khinder nit gleich ... von solchen stüfft fischwasser und zwar in den elendt und betriebten petlstab gestossen würden1695 OstbairGrenzm. 1 (1957) 41