Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftfischer

Stiftfischer

, m.

auch Stifts- 
Fischer mit dem Privileg, ein Stiftfischwasser zu befischen
  • stattvischer contra stifftsvischer: der statt vischer deß D. erschienen und beclagten sich gegen den stifftsvischern im A., das sie irem wasser nit allein ein ofnung im zapffen, sundern auch bei[d]seitz ... ablauff gemacht, dardurch sie ... an irer vischerei verhindert wurden
    1571 KaiserslauternRatsprot. 175
  • wann ... die maisten aus uns ... lange stüfft fischer seindt und bey disen so schwären iahren nichts erspahren khönen ... damit ... nach unseren absterben unsere armen weiber und khinder nit gleich ... von solchen stüfft fischwasser und zwar in den elendt und betriebten petlstab gestossen würden
    1695 OstbairGrenzm. 1 (1957) 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):