Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftgabe

Stiftgabe

, f.

wie Stiftung (II) 
  • nachdem sie [tempelherren] durch viele herrliche stift-gaben an land und leuten reich und maͤchtig worden, verlegten sie sich von der dapferkeit auf die faulen wolluͤste
    1668 Fugger,Ehrensp. 260