Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (stiftigen)
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Stiftgunst
Stifthafer
Stifthandlung
Stifthenne
stifthold
Stiftholde
Stifthufe
Stifthuhn
stiftig
Stiftig
(stiftigen)
, v.I etw. gründen, ins Leben rufen, instituieren (und mit Geldmitteln ausstatten); mit etw. ausstatten
II auf etw. gestiftigt sein auf etw. gegründet sein
III wie stiften (V)?
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Stiftiger
Stiftigung
stiftisch
(Stiftische)
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stiftlich
Stiftling
Stiftlohn
stiftlos