Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stiftisch
Artikel davor:
Stifthenne
stifthold
Stiftholde
Stifthufe
Stifthuhn
stiftig
Stiftig
(stiftigen)
Stiftiger
Stiftigung
stiftisch
, adj.I einem 1Stift (I) angehörend, zugehörig, unterstehend; im Gebiet eines 1Stifts (I) gelegen; im Nl. mit Bezug auf das Stift Utrecht
II in einem 1Stift (II) geltend; im Stift Riga: stiftisches Recht für den Ritterstand geltendes Recht
III von einem 1Stift (I) ausgegeben, herrührend