Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftregister

Stiftregister

, n.

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wie Stiftbuch (I) 
  • man lass ... den herrn brobst bey seinen vrbar vnd stifftregistern 
    1571 Indersdorf II 300
  • ain jeder ambtman [soll] die holden fordern zu aller rabat ... als ... geschriben steet in den stiftregister 
    16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 312
  • die urbaria, stüfft-register und gefählbücher von dem herrn P. rectore ... abzufordern, die järliche ertragnus zu erheben
    1724 BeitrSteirG. 22 (1887) 25
  • unter dem gaben-buche sind jene register zu verstehen, nach welchen die jaͤhrliche einnahme der stiften, diensten und zehenten ... ausgewiesen ist und die gewoͤhnlich mit dem namen stift-, dienst- und zehent-register bezeichnet sind
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 364
unter Ausschluss der Schreibform(en):