Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsalmosen

Stiftsalmosen

, n.

aus Stiftungen (II) herrührende Almosen
  • die reichen stiftalmosen ... sollen ... allain den hausarmen leuten ... geraicht werden
    1576 Pfalz-Neuburg/Sehling,EvKO. XIII 209
  • ist das järliche stifftsalenmußen an tuch gelt und brodt ausgeteilt und befunden worden
    1616 Wittmann,Gundelfingen 57