Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftseinkommen
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Stiftseinkommen
, n.
wie Stiftseinkünfte
- [die] zum schulwesen notwendigen ausgaben ... sollen durch jeder zeit verordnete stiftsschaffner zu S.A. aus erstbesagtem stiftseinkommen, renten, gülten und gefällen jährlich ... geliefert und verrechnet [werden]1604 Ruppersberg,StArnual 54
- die administration des stifftseinkommen1671 Sillib,Neuburg I 228