Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftseinkommen

Stiftseinkommen

, n.

wie Stiftseinkünfte 
  • [die] zum schulwesen notwendigen ausgaben ... sollen durch jeder zeit verordnete stiftsschaffner zu S.A. aus erstbesagtem stiftseinkommen, renten, gülten und gefällen jährlich ... geliefert und verrechnet [werden]
    1604 Ruppersberg,StArnual 54
  • die administration des stifftseinkommen 
    1671 Sillib,Neuburg I 228