Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftseinwohner

Stiftseinwohner

, m.

wie Stiftsuntertan (I) 
  • es soll ... niemand unserer stiftseinwohner oder fremden ... mit den bauersleuten korn um die haͤlfte zu saͤen verstattet werden, bey strafe 5 fl.
    1655 HildeshLO. I 67