Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsfabrik
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Stiftseinwohner
Stiftsfabrik
, f.
Baukasse, mit einem Sondervermögen ausgestattete Vermögensverwaltung eines 1Stifts (I), der die Finanzierung der Bauvorhaben des Stifts obliegt
vgl.
Heiligenfabrik,
Kirchenfabrik
- dass dasjenige, so aus der procuratur dem domcapitul, ihrer stifftsfabriken und andern gebüret, zu rechter zeit [gereichet werde]1663 Schultze,Meißen-Wurzen 82
- die aufkuͤnfte davon [werden] zwischen den erben des letztverstorbenen und der stifts-fabrik vertheilet1770 Pufendorf IV 488Faksimile - in Google Books