Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsfabrik

Stiftsfabrik

, f.

Baukasse, mit einem Sondervermögen ausgestattete Vermögensverwaltung eines 1Stifts (I), der die Finanzierung der Bauvorhaben des Stifts obliegt
  • dass dasjenige, so aus der procuratur dem domcapitul, ihrer stifftsfabriken und andern gebüret, zu rechter zeit [gereichet werde]
    1663 Schultze,Meißen-Wurzen 82
  • die aufkuͤnfte davon [werden] zwischen den erben des letztverstorbenen und der stifts-fabrik vertheilet
    1770 Pufendorf IV 488