Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsfräulein

Stiftsfräulein

, n., auch f.

wie Stiftsfrau (I); später auch: in einem evang. Fräuleinstift erzogenes (adeliges) Mädchen
  • in diesem stifft sollen ... sein vier stifftsfräulein oder jungfern ... selbige sollen, dafern sie über vierzehen jahr alt ... einen leiblichen aydt zu gott schweren, wie solches die zu endt annectirte stabung und formul mit sich bringt
    1671 Sillib,Neuburg I 232
  • die frau proͤbstin nebst den sechs stiffts-fraͤulein 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 340
  • dass man in zweyen stiffter zugleich stifftfreüllen sein kan
    1720 BiblLitV. 144 S. 221
  • welche in die fürstliche stüft Schönnis für ein exspectantin oder stüftfräuwlin will angenommen werden, die soll ehelich geboren und von gutem ritter- und stiftmäßigen adel sein
    1723 GasterLsch. 284
  • die stiftsfräulein sollen ... bedacht seyn, dass sie zu ihrer bedienung ehrliche, und fromme dienstboten aufnehmen
    1765 SchlernSchr. 73 S. 164
  • [daß] besagte fraͤulein ... nicht aufgeschworen weder darauf zur stiffts-fraͤulein angenommen werden koͤnnen
    1769 Cramer,Neb. 83 S. 132
  • canonissinn ... ein stifts-fraͤulein, eine stiftsdame, eine person weibliches geschlechtes, welche eine praͤbende besitzt. man hat sowohl in der roͤmischen als evangelischen kirche verschiedene weibliche stifter, deren mitglieder diesen titel fuͤhren
    1776 Krünitz,Enzykl. VII 627
  • erhaͤlt jedes im wirklichen praͤbendgenuß stehendes stiftfraͤulein die stiftsstatuten und den auf gold weis emaillirten stiftspfennig sammt 6. ellen ordensband
    Satzungen d. reichsadelichen Fräuleinstifts Ritterort Gebürg (Bamberg 1781) 43
  • falls ... ein stiftsfraͤulein eines schwereren fehltrittes schuldig befunden ... soll derselben das stift verboten [werden]
    Satzungen f.d. adeliche Damen-Stift zu Graz (ebd. 1785) Art. 24
  • stiftsfrauen und stiftsfräulein bleiben so lange bei ihrem genusse, als der landesherr sie nicht gegen eine billige abfindung aufhebt
    1804 Gönner,StaatsR. 749
  • das stiftsfraͤulein ... ein junges adeliges frauenzimmer, welches in einem evangelischen stifte erzogen wird und bis zu ihrer versorgung dort bleibt
    1810 Campe IV 659
unter Ausschluss der Schreibform(en):