Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stiftsgebräuchlich
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stiftsfähig
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Stiftsfähigkeit
Stiftsfrau
Stiftsfräulein
Stiftsfundation
Stiftsfürst
Stiftsgebäu
Stiftsgebrauch
stiftsgebräuchlich
, adj.
der Rechtspraxis in einem 1Stift (II) entsprechend
- ob ... stiffts-gebraͤuchlich, wann eigene leute auf marck-guͤther sich niederlassen, und von denselben etwas acquiriren, daß sie alsdann dem eigenthums-herren in recognitionem domini jaͤhrlich ein uhrkund geben muͤssen1628 Culemann,MindenLV. 195Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster