Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsgebrauch

Stiftsgebrauch

, m.

im Territorium eines 1Stifts (I) geltende Rechtsgewohnheiten
  • so mag die frau nach altem loͤblichen stifts-gebrauche in ihres seligen junckherrn wohnung und allen guͤtern ein jahr, sechs wochen und drey tage ... sitzen bleiben
    1577 BremRitterR. 20
  • dem stiftsgebrauch niemals ... nachgefraget
    1589 Pütter,BeitrStaatsR. II 325