Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsgebrauch
Artikel davor:
Stiftseinwohner
Stiftsfabrik
stiftsfähig
Stiftsfähige
Stiftsfähigkeit
Stiftsfrau
Stiftsfräulein
Stiftsfundation
Stiftsfürst
Stiftsgebäu
Stiftsgebrauch
, m.
im Territorium eines 1Stifts (I) geltende Rechtsgewohnheiten
- so mag die frau nach altem loͤblichen stifts-gebrauche in ihres seligen junckherrn wohnung und allen guͤtern ein jahr, sechs wochen und drey tage ... sitzen bleiben1577 BremRitterR. 20Faksimile - in Google Books
- dem stiftsgebrauch niemals ... nachgefraget1589 Pütter,BeitrStaatsR. II 325Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld