Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftshofmann

Stiftshofmann

, m.

Inhaber eines Stiftshofs (I) 
  • obschon das stift den grossen zehnt selbst eintat, den untersassen, ja sogar dem eigenen stiftshofmann zu E., den kleinen zehnten zu pachten nicht gestatten wolte
    1602/03 AnnNassau 46 (1920/25) 46