Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsholz

Stiftsholz

, n.

wie Stiftswald 
  • weilen ... die erfahrung bezeuget, daß die stiffts höltzere ... auch von leuten, die darin nicht berechtiget, verhauen wird ... ist beliebet worden, daß ... kein holtz ohne consens der sämptlichen anwesenden capitularen verkaufft oder verschencket werden sölle
    1670 Zierenberg,GevelsbMark 42