Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsholz
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Stiftshauptmann
Stiftshauptwald
Stiftshaus
Stifts'hausleute
Stiftsherr
Stiftsherrin
Stiftshof
Stiftshofmann
Stiftshofmeister
Stiftshofsrecht
Stiftsholz
, n.
wie Stiftswald
- weilen ... die erfahrung bezeuget, daß die stiffts höltzere ... auch von leuten, die darin nicht berechtiget, verhauen wird ... ist beliebet worden, daß ... kein holtz ohne consens der sämptlichen anwesenden capitularen verkaufft oder verschencket werden sölle1670 Zierenberg,GevelsbMark 42