Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsjunker

Stiftsjunker

, m.

im 1Stift (II 1) ansässiger, gegenüber dem 1Stift (I 1) zu Kriegsdiensten verpflichteter Adliger
  • dut vordrot und spitede gans sere den stichts juncheren 
    um 1563 OldecopChr. 41
  • marggraf A., graff H. ..., thumbcapittel vnd etzliche stifftjunckern daselbst
    1587 DWB. X 2, 2 Sp. 2897
  • im selben jar ... sind etliche magdeburgische stifft junckern ins Hauelandt gefallen vnd ... [haben] eine schlacht gehalten
    A. Angelus, Rerum Marchicarum breviarium (Wittenberg 1593) 78
  • [bischoff B. hielte] seinen einzug in die stadt Hildesheim, ... in begleitung mehr denn 300 edelleute, welche alle aus den stiffts-junckern und ihm mehrentheils verwandt waren
    1740 Zedler 25 Sp. 72