Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftskanzlei

Stiftskanzlei

, f.

Kanzlei eines 1Stifts (I); mit administrativen und gerichtlichen Aufgaben
  • ist nach obig genommener copey dasz senatui zugefertigte original ... wieder zur fürstl. stiftscanzley eingesendet
    1676 GQProvSachs. 44 S. 435
  • wird von denen furstl. schleswig-holsteinischen zur quedlinburgischen stiftscanzley verordneten räthen ... vor recht erkand
    1721 BrandenbSchSt. II 759
  • daß niemand in sachen unter 50 fl. an die stiffts-cantzley soll appeliren koͤnnen
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 292
  • [das gerichts-protocoll soll] nicht nur auf allmahliges begehren, sondern auch zu ende jeden monaths der stiffts kantzley zur einsicht vorgelegt werden
    1773 Kaltenbaeck II 246
unter Ausschluss der Schreibform(en):