Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftskanzlei
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Stiftshof
Stiftshofmann
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Stiftshofsrecht
Stiftsholz
(stiftshörig)
Stiftsiedlung
Stiftsjahr
Stiftsjungfer
Stiftsjunker
Stiftskanzlei
, f.
Kanzlei eines 1Stifts (I); mit administrativen und gerichtlichen Aufgaben
- ist nach obig genommener copey dasz senatui zugefertigte original ... wieder zur fürstl. stiftscanzley eingesendet1676 GQProvSachs. 44 S. 435
- wird von denen furstl. schleswig-holsteinischen zur quedlinburgischen stiftscanzley verordneten räthen ... vor recht erkand1721 BrandenbSchSt. II 759
- daß niemand in sachen unter 50 fl. an die stiffts-cantzley soll appeliren koͤnnen1749 Moser,StaatsR. 40 S. 292Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [das gerichts-protocoll soll] nicht nur auf allmahliges begehren, sondern auch zu ende jeden monaths der stiffts kantzley zur einsicht vorgelegt werden1773 Kaltenbaeck II 246