Stiftskapitel, n.
Stiftskapitel, n.
Gesamtheit der Stiftsherren (I) bzw. Stiftsfrauen (I) eines ¹Stifts (I 1-3); als organisatorische, rechtsfähige Einheit
vgl.
Kapitel (III 2)
-
[der neue Lehrer soll] da es stifftspersohnen oder deren angewandte berüert, vor einem stifftscapitel ... recht nemen und geben1621 SchweizId. XVI 738 Faksimile
-
soviel aber die immediatstiffter anlanget, sey in allewege ein unterschiedt zu machen unter denenienigen, welche sede vacante vor oder nach dem paßauischen vertrage undt religionsfrieden durch ordentliche wahl- oder postulation derer 6 stifftscapitul, so der wahl- undt stifftscapitulation berechtiget, zu solchen stifftern, bistumben undt praelaturen gelanget, undt denenienigen, welche dieselben durch ungerechten gewalt occupiret1645 NArchSächsG. 78 (2007) 89
-
was die wahl vnnd andere befuͤgnuͤß der hohen stiffts capitel anreichtSeckendorff,Fürstenstaat (1656) Vorr.
-
[es] hat ein hochwirdtiges stifftscapitul alhier zur stattcammer ... eine liferung per abschlag thuen lassen1705 JbStraubing 59 (1955) 68
-
die collegiatstifter haben ihre eigene kapitelsrechnungen, welche ... von den stiftskapiteln durch derselben officianten besorget werden1789 Thomas,FuldPrR. II 133 Faksimile
-
die pruͤfung der ahnenprobe und beurtheilung des darin gefuͤhrten beweises erfolgt von seiten des dom- oder stiftscapitels, des ordens, oder der adlichen genossenschaft, worin jemand aufgenommen werden will1798 RepRecht I 334 Faksimile